Vertragsbedingungen - AGB

Liebe Gäste,

competa-online Fincas und Ferienhäuser in Andalusien GmbH, Geschäftsführer Maria Guggenberger und Torsten Guggenberger („competa-online“), bietet Ihnen als Mieter („Gast“) genannt, auf ihren Internetseiten als Vermittler die sorgfältig ausgewählten Fincas und Ferienhäuser der örtlichen Vermieter ("Vermieter“) an. Mit den nachfolgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen möchten wir mit Ihnen klare Vereinbarungen über Rechte und Pflichten treffen. Bitte lesen Sie diese Vorschriften deshalb sorgfältig durch.

 

 

Allgemeine Vermittlungsbedingungen competa-online

1. Vertragsabschluss

1.1 Der Gast bietet competa-online als Vermittler auf der Grundlage der auf der Webseite www.competa-online.de hinterlegten Beschreibungen der Appartements, Fincas und Ferienhäuser („Ferienunterkünfte“) der Vermieter, der Allgemeinen Leistungsbeschreibung und diesen Allgemeinen Vermittlungsbedingungen den Abschluss eines Vermittlungsvertrages sowie den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter der Ferienunterkunft rechtsverbindlich an.

1.2 Das Angebot des Gastes zum Abschluss eines Vermittlungs- bzw. eines Mietvertrages kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es wird die Verwendung des auf der in 1.1 genannten Webseite hinterlegten Buchungsformulars empfohlen. Der Vermittlungsvertrag kommt durch Annahme des Angebotes durch competa-online, der Mietvertrag durch Annahme des Angebotes durch den Vermieter zustande, worüber competa-online den Gast mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail informiert.

1.3 Der Gast erkennt mit seiner Anmeldung diese Vermittlungsbedingungen für sich selbst und alle mit angemeldeten Reiseteilnehmer an und haftet auch für deren Vertragsverpflichtungen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Ansprüche aus dem vermittelten Mietvertrag bestehen nur gegenüber dem jeweiligen Vermieter und können ausschließlich gegenüber diesem geltend gemacht werden. competa-online schuldet nur eine ordnungsgemäße Vermittlung der Ferienunterkunft. Diese wird ausschließlich zu Ferienwohnzwecken vermietet.

 

2. Zahlungen

2.1 Mit Vertragsabschluss und Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in der vom Vermieter über competa-online mitgeteilten Höhe auf den Mietpreis für die Ferienunterkunft fällig und innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung auf das bezeichnete Konto von competa-online oder des Vermieters zu zahlen. Die Anzahlung wird nur pünktlich geleistet, wenn sie innerhalb der Frist dem bezeichneten Konto in voller Höhe ohne Abzüge gutgeschrieben wird. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Die genaue Höhe der Anzahlung ist in der jeweiligen Beschreibung der Ferienunterkunft ausgewiesen.

2.2 Die Restzahlung ist zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsdatum ebenfalls in voller Höhe fällig und zu leisten, in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Belegungsbeginn. Die Restzahlung ist je nach ausdrücklicher Angabe in der Buchungsbestätigung auf das bezeichnete Konto von competa-online oder des Vermieters zu überweisen oder in bar vor Ort dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten zu übergeben.

2.3 Werden fällige Zahlungen vom Gast trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so sind competa-online und der Vermieter berechtigt, vom jeweiligen Vertrag (Vermittlungsvertrag, Mietvertrag) zurückzutreten und dem Gast Rücktrittskosten zu berechnen, die sich an 4.2 bzw. 4.3 orientieren.

 

3. Kaution

3.1 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Ihre Höhe ergibt sich aus der Beschreibung der Ferienunterkunft und der Buchungsbestätigung, ebenso, ob sie an competa-online oder den Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten vor Ort zu leisten ist.

3.2 Die Kaution dient der Sicherheit des Vermieters für etwaige Schäden, die der Gast an der Ferienunterkunft verursacht hat. Sie wird nach Bestandsaufnahme der Ferienunterkunft am letzten Belegungstag, und, sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, innerhalb von 14 Tagen nach diesem Tag, zurückgezahlt. Weist die Ferienunterkunft bei der Rückgabe irgendwelche Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Gast oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution vorläufig einzubehalten.

3.3 Nicht im Gesamtpreis enthaltene, nach Verbrauch abzurechnende variable Nebenkosten wie solche für Strom, Wasser und Heizung, sind vor Ort nach den zu Anfang und am Ende der Belegungszeit abgelesenen Zählerständen oder in der vom Vermieter mitgeteilten Höhe vom Kunden unabhängig von einer Kaution zu zahlen. Eine Verrechnung der Kaution mit Nebenkosten ist nur nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

 

4. Rücktritt des Gastes vor Anreisetag

4.1 Der Gast kann jederzeit vor dem Anreisetag vom Vermittlungs- bzw. vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber competa-online unter der unten aufgeführten Anschrift zu erklären. Es wird die Schriftform empfohlen.

4.2 Tritt der Gast vor dem Anreisetag vom Vertrag zurück bzw. tritt er den Aufenthalt nicht an, so hat der Vermieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm selbst zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung (Stornoentschädigung) nach seinen Rücktrittsbedingungen. Wurden solche nicht vereinbart, so kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung für getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, die sich nach dem Mietpreis unter Abzug der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Belegung der Ferienunterkunft erwerben kann, richtet. Die Rücktrittsentschädigung ist in diesem Fall an competa-online als Inkassobevollmächtigte für den Vermieter zu zahlen und, sofern es keine gesonderte Rücktrittsbedingungen des Vermieters gibt, oder diese nicht Vertragsinhalt wurden, kann der Vermieter wie folgt eine Entschädigung, pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, verlangen:

a) Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises

b) vom 89. bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn: 30 % des Gesamtpreises

c) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises

d) Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tag vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises.

Hinzu kommt ein pauschalierter Aufwendungsersatz für competa-online in Höhe von 50,- Euro pro Rücktrittsvorgang. Der Gast kann jederzeit versuchen, nachzuweisen, dass competa-online oder dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der oben aufgeführten Pauschalen entstanden ist. Der Vermieter und competa-online behalten sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, sofern sie nachweisen, dass ihnen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall wird competa-online die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen einer etwaigen, anderweitigen Belegung des Ferienhauses konkret beziffern und belegen.

4.3 Sollten Ihnen zum Zeitpunkt der gebuchten Anreise wegen der Coronakrise ein Verlassen Ihres Heimatlandes oder eine Einreise nach Andalusien auf Grund gesetzlicher Bestimmungen verwehrt werden, wird Ihnen Ihr gezahlter Mietpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro spätestens 14 Tage nach Ihrer gebuchten Anreise erstattet.

 

5. Umbuchung durch den Gast

Die Umbuchung eines gebuchten und bestätigten Ferienhausaufenthaltes (z. B. Änderungen der Unterkunft, der Personenzahl, des An- und Abreisetages) ist nur nach vorherigem Rücktritt vom vermittelten Vertrag und vom Mietvertrag und unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Sollte eine Umbuchung mit vorheriger Einwilligung des Vermieters ausnahmsweise möglich sein, so kann competa-online ein Umbuchungsentgelt von 50,- Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Es steht selbstverständlich dem Gast auch hier frei, nachzuweisen, dass competa-online kein oder nur ein Schaden in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist als der genannten Umbuchungsgebühr.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast den Belegungszeitraum der Ferienunterkunft oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß durch den Vermieter bzw. über competa-online angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder nicht mit der gebuchten Personenzahl aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen) in Anspruch, so hat der Gast keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Mietpreises. Verbrauchsabhängige Nebenkosten hat er bis zum Zeitpunkt der Abreise zu zahlen.

 

7. Allgemeine Obliegenheiten des Gastes

7.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der in den Reiseunterlagen (konkrete Informationen im geschützten Gästebereich auf der Webseite von competa-online.de) angegebenen Stelle oder dem Vermieter vor Ort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung des Vermieters wird der Gast nach Eingang der Restzahlung informiert. Sonstige Personen, die dem Gast nicht ausdrücklich benannt wurden (z.B. Poolboys, Gärtner, Putzfrauen, Handwerker), sind nicht befugt und weder von competa-online noch vom Vermieter bevollmächtigt, Beschwerden entgegen zu nehmen, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegenüber competa-online oder dem Vermieter anzuerkennen.

7.2 Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Mietpreises nicht ein. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ferienunterkunft zur Verfügung stellt.

7.3 Wird die Nutzung der Ferienunterkunft infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer vom Gast zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder seinem Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.

 

8. Besondere Obliegenheiten des Gastes

8.1 Die Ferienunterkunft darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen in der dort genannten Anzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die Ferienunterkunft zu verlassen. Besuche jeglicher dritter Personen, die nicht als Mitreisende bei Vertragsabschluss genannt wurden oder dem Bevollmächtigten des Vermieter zuvor angezeigt und von diesem genehmigt wurden, sind nicht gestattet.

8.2 Die Gäste und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, die Ferienunterkunft pfleglich und schonend zu behandeln, und dem Vermieter oder dem örtlichen Beauftragten des Vermieters oder competa-online alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit unverzüglich mitzuteilen.

8.3 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

8.4 Eine Untervermietung der Ferienunterkunft durch den Gast ist generell nicht gestattet. Die Ferienunterkunft wird lediglich zu Urlaubs- und Erholungszwecken überlassen, nicht z.B. für private Veranstaltungen und Feiern. Eine solche Nutzung der Ferienunterkunft ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Einwilligung durch den Vermieter oder seines Bevollmächtigten zulässig.

8.5 Der Gast hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise des Vermieters bezüglich der Nutzung der Ferienunterkunft und seiner Einrichtung, die ausliegen, ihm ausgehändigt oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden, zu befolgen. Dem Gast ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen der Ferienunterkunft, die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Filteranlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Vermieters oder dessen Bevollmächtigten vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Gast.

8.6 Dem Gast obliegt auch die regelmäßige Reinigung der Ferienunterkunft, welche vor Abreise in sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Der Geschirrspüler, der Kochherd, der Backofen, der Kühlschrank und die Küchengeräte müssen bei Abreise in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf die Ferienunterkunft wegen des Unterlassens der Reinigung durch den Gast einer Extra-Reinigung, so werden dem Gast die Kosten für die zusätzliche Reinigung berechnet. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Gastes ergeben, müssen vor Abreise gezahlt werden.

8.7 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung vom Vermieter oder dessen Bevollmächtigten mitgebracht werden. Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Die Höhe von Kautionszahlungen sowie eventuelle Gebühren für Haustiere ist den Internetbeschreibungen der jeweiligen Ferienunterkunft auf der unter 1.1 genannten Webseite zu entnehmen. Es ist darauf zu achten, daß die Hunde aus hygienischen Gründen NICHT in den Pool, auf die Couch und in die Betten gehen dürfen! Bei Abreise ist das Haus besenrein zu verlassen und von Hundehaaren durch den Besitzer zu reinigen, ebenso muß der Hundekot auf dem Grundstück vom Besitzer entfernt werden. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.

 

9. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft

9.1 Die Ferienunterkunft kann, soweit in der Objektbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung keine anderen Zeiten angegeben sind, am Anreisetag zwischen 16.00 Uhr und 24.00 Uhr bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht. Vereinbarungen bezüglich einer früheren Belegung müssen schriftlich erfolgen.

9.2 Die späteste Ankunftszeit ist grundsätzlich um 24.00 Uhr. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme der Ferienunterkunft am Anreisetag besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Entsprechende Zuschläge bei Anreisen nach 22.00 Uhr sind im Preisteil der Ferienunterkunft und im Buchungsformular ausgewiesen.

9.3 Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall dem Vermieter anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit sein sollten.

9.4 Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

9.5 Am Abreisetag muss die Unterkunft bis 11 Uhr verlassen werden. Der Gast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft bei der Abreise aufgeräumt und besenrein zu verlassen. Müll ist am Abreisetag an öffentlichen Müllcontainern zu entsorgen und nicht im Feriendomizil zu belassen. Die Reinigung umfasst die Küche in Ordnung zu bringen (inkl. abgewaschenes Geschirr), Fußböden sind zu fegen sowie Sand und andere "Fremdkörper" auf Couch und Betten sind zu entfernen. Wird die Ferienunterkunft nicht ordnungsgemäß gereinigt, sind der Vermieter oder sein Bevollmächtigter berechtigt, die entstandenen Kosten geltend zu machen, in Rechnung zu stellen und von der ggf. hinterlegten Kaution einzubehalten.

 

10. Kündigung des Vermieters

10.1 Der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter können den Mietvertrag bei Überbelegung außerordentlich kündigen und die überzähligen Personen ausweisen. Ebenso kann der Eigentümer / dessen Bevollmächtigter den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vor Ort stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Belegung oder Überbelegung der Ferienunterkunft fortgesetzt wird oder der Gast trotz Abmahnung weiterhin gegen die Hausordnung verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt.Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus zu betreten und erste gefahrabwehrende Maßnahmen zu ergreifen.

10.2 Kündigt der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter nach 10.1, so behält der Vermieter den Anspruch auf den gesamten Mietpreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und Erstattungen oder ähnlicher Vorteile, die er aus der anderweitigen Belegung der nicht in Anspruch genommenen Ferienunterkunft erlangt.

 

11. Haftungsbeschränkung von competa-online

11.1 competa-online übernimmt keinerlei Haftung für eine ordnungsgemäße Durchführung oder Erbringung der vermittelten Leistung und gibt auch keinerlei Zusicherungen für die Eignung oder die Qualität der beschriebenen Mietleistungen ab. Hierfür haftet ausschließlich der Vermieter als Vertragspartner des Gastes. competa-online übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Ferienunterkünften und haftet nur für eine fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Alle Angaben über die vermittelten Ferienunterkünfte beruhen nur auf den Informationen der Vermieter und stellen keine eigene Zusicherung von competa-online dar.

11.2 Die vertragliche Haftung von competa-online als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden des Gastes von competa-online weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder competa-online allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Aufenthalt und Gast auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Für alle gegen competa-online gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet competa-online auf die Höhe des dreifachen Aufenthaltspreises pro Aufenthalt und Gast.

 

12. Anzeige von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Gast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Belegungsendes gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Die Geltendmachung ist gegenüber competa-online unter der unten aufgeführten Anschrift möglich, sie wird sodann an den Vermieter weitergeleitet. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche nur geltend machen, wenn er nachweislich ohne Verschulden an der Fristeinhaltung verhindert war.

12.2 Vertragliche Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber competa-online verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von competa-online oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von competa-online beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch gegen competa-online begründen und von competa-online als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

13. Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten, die der Gast competa-online zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und entsprechend genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung der Verträge mit dem Gast und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. competa-online hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. Der Kunde kann jederzeit bei competa-online seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@competa-online.de kann der Gast auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

13.2 Eine Weitergabe der Daten des Gastes an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

 

14. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen.

14.1 competa-online übernimmt als Vermittler keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit competa-online solche Informationen, etwa auf der Webseite, weitergibt, gibt competa-online keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von competa-online ist insoweit ausgeschlossen. Für Spanien reicht für Bürger der EU in der Regel ein gültiger Personal- bzw. Kinderausweis oder Pass.

14.2 Der Gast ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen, gültigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

 

15. Salvatorische Klausel, anzuwendendes Recht, Hinweis auf Online-Streitbeilegung

15.1 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungs- oder des Mietvertrages zur Folge.

15.2 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Gast und competa-online findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.3 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.

 

 

competa-online nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht aufgrund von Rechtsvorschriften zu einer solchen Teilnahme verpflichtet. Hier trotzdem die Kontaktdaten der zuständigen Stelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.; Straßburger Str. 8 in 77694 Kehl, Telefon: 0049/785 179 579 40, Telefax: 0049/785 179 579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail mail@verbraucher-schlichter.de

Vermittler:

competa-online Finca und Ferienhäuser in Andalusien GmbH

Seeweg 52

63128 Dietzenbach

Geschäftsführer: Maria und Torsten Guggenberger

Tel.: 0049/151 237 956 32

E-Mail: info@competa-online.de

Registergericht beim Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 45989

Mitglied im Verband deutscher Ferienhausagenturen (VDFA.de)

Umsatzsteuer-ID:DE281191197

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung

Reisevermittler-Haftpflichtversicherung:

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 15.2 oben).